Irren ist menschlich. (Seneca)
Menschen machen Fehler. Dies ist ein Faktum, das nicht nur für kognitive Prozesse wie das Lösen einer komplizierten Rechenaufgabe gilt: Auch in unserem täglichen Handeln und der Bewertung desselben können wir manchmal ganz schön daneben liegen. „Nach den vier Gläsern Bier bin ich doch noch 1A-fahrtüchtig!“ „Ein paar Euro weniger auf der Steuererklärung ‚vergessen‘? – Machen andere ja auch, ist doch kein Verbrechen, oder?“ Gut, wenn das schlechte Gewissen am nächsten Tag ausreicht, um den eigenen Fehler zu erkennen und zukünftig anders zu handeln.
Anklage – und dann?
Manchmal kommt die Besinnung jedoch erst, wenn wegen des Fehlverhaltens bereits juristische Konsequenzen drohen. Steuerhinterziehungsvorwürfe? Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer? Neben unangenehmen Geldstrafen kann dann zum Beispiel der Verlust der Fahrerlaubnis oder gar eine Freiheitsstrafe winken, die nicht nur die berufliche, sondern und auch die private Existenz – Partnerschaft, Familie, Freunde – gefährden. Gerade dann ist wichtig, mit einer Kanzlei wie ZIMMERMANN KALINER Rechtsanwälte in Berlin verlässlichen rechtlichen Beistand zu bekommen.
Wann das Strafrecht greift
Das deutsche Strafrecht ist weites Feld: Angewendet wird es bei Vergehen, die nach Ermessen des Gesetzgebers eine besonders sozialschädliche Verhaltensweise darstellen und deshalb mittels einer Strafe sanktioniert werden müssen. Strafrecht soll dazu dienen, Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen und die Entfaltung des Einzelnen sowie das Funktionieren des staatlichen Systems auf der Basis diese Rechte verbürgen. Wer betrunken Auto fährt, setzt Gesundheit und Leben anderer aufs Spiel, wer Steuern hinterzieht, gefährdet das Gleichgewicht des Staates: Beide Vergehen können somit strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer einen anderen ohne einzugreifen ertrinken lässt, handelt zwar nicht im eigentlichen Sinne, seine sogenannte „Unterlassungshandlung“ hat aber eine ebensolche strafrechtliche Relevanz wie die aktive Gefährdung der Gesundheit anderer.
Bereiche des Strafrechts
Strafrecht umfasst diejenigen Bereiche, in denen ein Fehlgehen die Rechte Dritter besonders stark gefährdet. Dies sind zum einen Fälle, in denen Leben und Wohlergehen anderer in Gefahr sind, also zum Beispiel Körperverletzung- oder Tötungsdelikte, Freiheitberaubung, Hausfriedensbruch oder unterlassene Hilfeleistung, zum anderen Straftaten gegen Vermögenswerte wie Diebstahl oder Raub. Im Wirtschaftsstrafrecht werden Fälle von Betrug, Untreue und der vielbeachteten Steuerhinterziehung, aber auch IT-Delikte und der Diebstahl geistigen Eigentum („intellectual property“) geahndet. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz wie der Besitz oder Verkauf von Drogen werden im Drogenstrafrecht verfolgt, während das Verkehrsstrafrecht bei Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht greift.
Was wir tun
Wer zum Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung wird, ist immer einer großen persönlichen Belastung ausgesetzt. Wenn schmerzhafte Geld- oder sogar Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug oder die Sperrung als Geschäftsführung wegen Insolvenzverschleppung drohen, ist in jedem Fall juristische Unterstützung gefragt. Da eine Strafe schwer wiegt und in einem Rechtsstaat immer nur Ultima Ratio für ein Vergehen sein kann, ist es wichtig, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie als Beschuldigten zu erreichen. In diesen Dienst stellen wir uns als Anwälte der Kanzlei ZIMMERMANN KALINER mit unserem ganzen Einsatz. Wir beraten Sie bei den Auseinandersetzungen mit Behörden und Polizei und bieten eine kompetente und gewissenhafte Vertretung vor Gericht.
Grenzfall Steuerdelikt
Gerade im Steuerrecht sind die Grenzen zwischen rechtmäßigen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und strafbarer Steuermanipulation oftmals fließend. Es lohnt sich für Sie als Unternehmer deshalb, sich frühzeitig einer rechtlichen Prüfung und Beratung zu unterziehen, um so der Steuerfahndung zuvorkommen. Auch hierbei stellen ZIMMERMANN KALINER Rechtsanwälte Ihnen ihr geballtes juristischen Know-how zur Verfügung. Außerdem bieten wir Ihnen unsere Unterstützung bei der Durchführung von Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung.
Opfervertretung und Vertretung für Nebenkläger
Anwaltliche Beratung steht selbstverständlich nicht nur Angeklagten zu, sondern dient auch der Unterstützung von Opfern einer Straftat. Deshalb ist es uns als Anwälte der Kanzlei ZIMMERMANN KALINER ein besonderes Anliegen, Menschen in der Rolle als Opfer oder Nebenkläger zu beraten und vor Gericht zu vertreten. Wir helfen ihnen dabei, ihre passive Position zu verlassen, aktiv am Verlauf der Verhandlung teilzuhaben und deren Ergebnis mit zu beeinflussen.
Ihr Ansprechpartner im Bereich Strafrecht:
RA Dirk Zimmermann