Dr. Konstantin Bajohr wurde im Jahr 1978 in Berlin geboren. Er hat an der Humboldt-Universität zu Berlin Rechtswissenschaft studiert und war dort im Anschluss als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Gleichzeitig hat er zu einem Thema auf dem Gebiet des Strafprozess- und Verfassungsrechts geforscht, zu dem er promoviert wurde.

Unmittelbar nach seinem Referendarexamen im Bezirk des Kammergerichts im Jahr 2007 ist er als Rechtsanwalt zugelassen worden. Seitdem hat Rechtsanwalt Dr. Bajohr in verschiedenen Anwaltskanzleien in Berlin gearbeitet, die auf das Arbeits- und Verwaltungsrecht spezialisiert waren. Darüber hinaus war er mehrere Jahre in einer Leitungsposition im öffentlichen Dienst tätig.

Tätigkeitsschwerpunkt Herrn Rechtsanwalts Dr. Bajohr ist die Beratung im Arbeitsrecht, das bereits während des Studiums sein Hauptinteresse darstellte. Als Rechtsanwalt hat er den Fachanwaltskurs Arbeitsrecht absolviert und sich sowohl zum Mediator als auch zum Datenschutzbeauftragten fortgebildet. Neben dem Arbeitsrecht berät Herr Rechtsanwalt Dr. Bajohr auf den Gebieten des Verwaltungs-, Kommunal- und Restitutionsrechts. Er spricht Englisch, (brasilianisches) Portugiesisch und Französisch und hat seine Sprachkenntnisse insbesondere bei Tätigkeiten für Rechtsanwaltskanzleien in Nashville (USA) und Brasilien vertieft.

Rechtsanwalt Dr. Bajohr ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein e. V., im Berliner Anwaltsverein e. V., in der Deutsch-Brasilianischen Juristenvereinigung e. V., der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung e. V. sowie der Tennessee Bar Association.

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