Das Sammeln von Daten, der Umgang mit ihnen und der Schutz von persönlichen Daten wird mit zunehmender Automatisierung von Arbeitsprozessen in der alltäglichen Arbeit mit jedem Jahr wichtiger. Jedoch sollte der sorgfältige und an die gesetzlichen Vorgaben angepasste Umgang mit Daten nicht dazu führen, dass Firmen ihr digitales Engagement begrenzen und dadurch unter Umständen den Anschluss zu konkurrierenden Unternehmen verlieren.
Wir helfen Ihnen gerne in einem dreistufigen Verfahren einen sicheren Umgang mit den Daten Ihrer Kunden und Mitarbeiter zu bewahren oder herzustellen.
1. Erstanalyse
Dafür erstellen wir im ersten Schritt eine Analyse des Ist-Zustandes. Die Erstanalyse beinhaltet die Erfassung, Analyse und Bewertung von allen datenschutzrelevanten Prozessen in Ihrem Unternehmen mit abschließender Berichterstattung.
2. Umsetzung
Im zweiten Schritt setzen wir auf eine Beratung vor Ort. Nach erfolgter Bestellung unseres externen Datenschutzbeauftragten wird dieser Sie vor Ort, auf Grundlage der Ergebnisse aus der Erstanalyse, beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes beraten und unterstützen.
3. Laufende Betreuung
Im dritten Schritt schließlich, stellen wir zusammen mit Ihnen fest, dass sie die implementierten Schritte einhalten und passen diese gegeben falls an veränderte Strukturen an.
In der laufenden Betreuung stehen wir Ihrem Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter stets in allen Angelegenheiten rund um das Thema Datenschutz und Datensicherheit zur Seite.
Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
Die Aufgaben und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten in einem Betrieb sind in der DSGVO klar definiert. Er sorgt für die Einhaltung der Vorschriften, im Umgang mit personenbezogenen Daten im Betrieb:
- Prozesse der Datenverarbeitung transparent gestalten
- Analyse von Arbeitsabläufen und technischen Geräten
- Hinwirken auf und Prüfen der Einhaltung von Richtlinien, inkl. Dokumentation des Zustandes
- Beratung der Verantwortlichen bei der Überprüfung neu geplanter Arbeitsabläufe
- Organisation von Schulungen, um Mitarbeiter mit den Vorschriften der DSGVO, des BDSG-neu und anderen Vorschriften des Datenschutzes vertraut zu machen
- Prüfen der Verpflichtung auf die Vertraulichkeit von Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten
- Erstellen eines Datenlöschkonzept / eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
- Merkblatt zur Datenverarbeitung von Dritten
- Auftragsdatenverarbeitungsverträge
- Repräsentieren des Unternehmens in Fragen zum Datenschutz als (externer) Datenschutzbeauftragter
Gern entwerfen wir eine auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Lösung.