Gesellschafterversammlung in Zeiten der Covid-19-Pandemie
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (BT 19 Drucksache 19/18110) beschlossen, dass für die Durchführung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen vorübergehend – aufgrund der Covid-19-Pandemie – die Möglichkeit besteht, sie virtuell durchzuführen.