Fallstricke bei der Gemeinnützigkeit
Gemeinnützige Gesellschaften oder Vereine sind grundsätzlich steuerfrei; die Steuerfreiheit gilt jedoch nicht für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (z.B. die Gaststätte eines Vereins). Bei einem nicht gemeinnützigen Verein ist nur der Teil des Vereins nicht steuerpflichtig, der nicht mit Gewinnerzielungsabsicht geführt wird, dies ist i.d.R. der typische Vereinsbereich (z.B. Sportbetrieb). Der BFH (Urteil des BFH vom 15.1.2015, […]